Förderpreis der Deutschen Schillerstiftung von 1859

Der am literarischen Debüt orientierte Förderpreis wird alle drei Jahre, stets ein Jahr nach der Verleihung des Schiller-Ringes, ausgelobt. Die Auswahl des Förderpreisträgers obliegt dabei dem mit dem Schiller-Ring Geehrten des Vorjahres.

Die Förderpreise sind in der Regel dotiert. Die Entscheidung über die Dotierung und ihre Höhe obliegt dem Kuratorium.

Ein Förderpreis wird nur für ein Erstlingswerk vergeben, das sich durch Verdienste um die deutsche Sprache und Literatur auszeichnet. Dieses Werk muss als eigenständige Publikation vorliegen.

Die Vergabe des Förderpreises hat das Ziel, dieses Erstlingswerk zu würdigen, in einer breiten Öffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen und die Künstlerin in ihrem oder den Künstler in seinem Schaffen zu bestärken und zu weiteren Arbeiten zum Wohl der deutschen Sprache und Literatur anzuhalten.

Eigenbewerbung ist nicht zugelassen.